COMPO VOROX Unkrautfrei-Express AF

VOROX® Unkrautfrei Express AF

  • Totalherbizid gegen ein- und zweiblättrige Unkräuter, Algen und Moose
  • Expresswirkung: Sichtbare Ergebnisse schon nach 1-3 Stunden
  • Für die Anwendung im Garten zwischen Zierpflanzen und -gehölzen (auch zwischen Obst- und Gemüsekulturen erlaubt)
  • Wirkt bereits bei niedrigen Temperaturen auch gegen Giersch und Ackerschachtelhalm
  • Kinder und Haustiere können direkt nach Antrocknung des Belags wieder in den Garten
  • Nicht bienengefährlich
  • OHNE GLYPHOSAT

Zulassungsnummer : 007508-61

Zugelassen für nichtberufliche Anwender.

Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der
Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor
Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten
Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanweisung.

Art.-Nr. 25380


10,10 EUR

VE

VOROX® Unkrautfrei Express AF

Produktbeschreibung

GlyphosatfreiesTotalherbizid mit Wirkstoff natürlichen Ursprungs gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter zwischen Obst- und Gemüsekulturen sowie Zierpflanzen und -gehölzen. Bereits nach 1-3 Stunden erhält man eine sichtbare Wirkung, auch bei niedrigen Temperaturen. Erfasst auch Giersch und Ackerschachtelhalm. Nicht bienengefährlich.

Anwendung

Anwendungsempfehlung

VOROX® Unkrautfrei Express AF ist anwendungsfertig. Sie müssen es vor Gebrauch lediglich kräftig schütteln. Sprühen Sie die zu bekämpfenden Unkräuter und Ungräser werden gezielt ein, so dass sie komplett benetzt sind. Der unerwünschte Pflanzenbewuchs sollte bei der Spritzung trocken sein. Nur die direkt getroffenen grünen Pflanzenteile sterben ab. Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden..

Anwendungsort
Garten

Anwendungszeitraum
März-Oktober

Nicht zur Beseitigung von Unkräutern oder Moos in Rasenflächen geeignet.

Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

Neupflanzen oder Säen nach Anwendung:
Flächen, die mit VOROX® Unkrautfrei Express behandelt wurden, mindestens drei Tage lang nicht bearbeiten, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. Frühestens drei Tage nach der Anwendung pflanzen oder säen.

Wirkung auf Unkäuter:
Durch den Verlust der grünen Blattmasse gehen bei einjährigen Unkräutern meist auch die Wurzeln ein. Mehrjährige Unkräuter und tiefwurzelnde treiben in der Regel nach 3-8 Wochen wieder aus. Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden.

Gut bekämpfbar: Ackerbrombeere, Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel,
Ackerfilzkraut, Ackergauchheil, Ackerhahnenfuß, Ackerschachtelhalm, Grünalgen, Gänseblümchen, Beifußblättrige Ambrosie, Breitwegerich, Deutsches Weidelgras, Dorniger Schildfarn, Echte Kamille, Einjährige Rispe, Fingerhirsen, Gemeine Schafgarbe, Gemeine Rispe, Gemeiner Hornklee, Gartenschaumkraut, Gemeiner Beifuß, Gemeiner Windenknöterich, Gemeines Hirtentäschel, Greiskraut, Gemeines Knaulgras, Giersch, Große Brennnessel, Hasenklee, Kanadisches Berufkraut, Kleines Habichtskraut, Krückenförmige Kurzbüchse, Löwenzahn, Krummer Amarant, Persischer Klee, Purpurrote Taubnessel, Rotschwingel, Mauerpfeffer, Birnmoose, Sparriges Kranzmoos, Spitzblättriges Spiessmoos, Gemeine Melde, Sternlebermoos, Stumpfblättriger Ampfer, Vogel-Sternmiere, Vogel-Knöterich, Wegdistel, Weiß-Klee, Weißer Steinklee, Weißer Gänsefuß, Wellblättriges
Katharinenmoos, Wiesen Rispe, Wilde Geranie, Wolliges Honiggras,
Gemeiner Stechapfel, Lanzett-Weidenröschen, Gemeine Nachtkerze,
Klatschmohn, Schwarzer Nachtschatten, Einjähriger Ziest, Gemeiner
Huflattisch, Efeublättriger Ehrenpreis, Ackerfuchsschwanzgras, Flughafer, Hühnerhirsen, Rotschwingelgras, Gespritztblättriges Bärtchenmoos,
Schönschnabelmoose, Wetteranzeigendes Drehmoos, Zypressenschlafmoos, Rotstängelmoos, Gemeines Grünstängelmoos.

Weniger gut bekämpfbar: Kleinblütiges Franzosenkraut, Rainfarn,
Quecke.

Nicht ausreichend bekämpfbar: Purpurstieliger Hornzahn, Gundermann,
Wiesen-Kerbel.

Wartezeiten:
Für Gemüsekulturen, Obstgehölze und Beerenobst: Die Wartezeit
ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt
bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tage ist nicht erforderlich.
Für Zierpflanzen, Ziergehölze und Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Materialverträglichkeit:
Das Mittel hinterlässt bei sachgemäßer Anwendung erfahrungsgemäß keine Flecken auf Pflastersteinen oder Gehwegplatten. Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Vor einer erstmaligen Anwendung Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten und Marmor.

Anwendungsgebiete

Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Moose, Algen: Gemüse, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Zierpflanzen (Freiland), Ziergehölze, Beerenobst (ausgenommen Erdbeere und Obstgehölze)

Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behandelte Flächen/ Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Vorsorglich Augenschutz tragen.

Erste Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Hinweise: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Nach Einatmen: An die frische Luft gehen, falls erforderlich einen Arzt konsultieren.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Bei Berührung mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Falls erforderlich einen Arzt konsultieren.
Giftnotrufnummer: 0551-19240
(Giftinformationszentrum-Nord, 37075 Göttingen)

Hinweise Umwelt

Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft.

ANWENDUNGSZEIT/-ZWECK

AUFWANDMENGE / BEDINGUNGEN

Zierpflanzen,
Gemüsekulturen
Zur Kulturvorbereitung (vor dem Pflanzen oder Säen)

Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn)

100 ml für 1m². Spritzen*.
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 1,für die Kultur je Jahr 3.

Zierpflanzen, Gemüsekulturen (Zwischen/ unter den Kulturpflanzen)

Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkaräuter)

100 ml für 1m². Spritzen*.
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 2,für die Kultur je Jahr 3. Im Abstand von 21 - 60 Tagen (Algen und Moose: 30 - 60 Tage).

Ziergehöze, Obstgehölze (Zwischen / unter den Kulturpflanzen)

Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkräuter)

100 ml für 1m². Spritzen*.
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4,für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21 - 60 Tagen (Algen und Moose: 30 - 60 Tage).

Beerenobst (ausgnommen Erdbeeren) (Zwischen / unter den Kulturpflanzen)

Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkräuter)

100 ml für 1m². Spritzen*.
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4,für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21 - 60 Tagen (Algen und Moose: 30 - 60 Tage).

Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Nichtkulturland)**

Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkräuter)

100 ml für 1m². Spritzen*.
Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4,für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21 - 60 Tagen (Algen und Moose: 30 - 60 Tage).


*Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter: Zur Einzelpflanzenbehandlung;
Gegen Algen und Moose: Zur Teilflächenbehandlung.
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit 5 m Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- geahndet werden.

**Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- geahndet werden.

Lagerung und Abfallsbeseitigung:
Kühl und trocken lagern. Leere Verpackungen der Wertstoffsammlung zuführen, Packungen mit evtl. anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wieder verwenden.

Technische Angaben/KennzeichnungenTotalherbizid | Wirkstoff: Pelargonsäure
Pflanzenschutzmittel-Gruppe: Herbizid
Wirkstoff: Perlagonsäure
Wirkstoffgehalt im Produkt: 30,99 g/l

Zulassungsnummer : 007508-61

Pflanzenverträglichkeit

Bei der Anwendung dürfen die Blätter von angrenzenden Gartenpflanzen nicht durch die Spritzbrühe getroffen werden, um Schäden daran zu vermeiden. Abdrift durch Wind beachten, am besten bei Windstille anwenden und mit niedrigem Druck spritzen. Blätter, die innerhalb der ersten drei Tage nach der Anwendung in Kontakt mit behandeltem Boden gelangen, können lokal begrenzt geschädigt werden. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Produkt problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann. Bei Himbeeren unbedingt darauf achten, dass kein Neuaustrieb getroffen wird. Bei der Anwendung zwischen oder in der Nähe von krautigen Kulturpflanzen und an Rasenkanten ist ein Spritzschirm (im Fachhandel erhältlich) zu verwenden. Dieser ist so nah wie möglich über der Bodenoberfläche zu führen.

Der Käufer wird hiermit unterrichtet, dass er aktiv vor dem Kauf des Produktes über das absolute Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hingewiesen wurde.